Viktoriaspeicher-Areal heimlich verkauft!Am Kreuzberger Spreeufer bahnt sich die skandalöse Privatisierung des größten landeseigenen Grundstücks an Laut Senatsverwaltung für Wirtschaft hat die Behala als landeseigener Eigentümer des Grundstücks Köpenicker Str. 21-29 (Viktoriaspeicher) im Oktober 2011 einen "Optionsvertrag" über dessen Verkauf mit einem (noch) geheimen Konsortium abgeschlossen. Weder der Bezirk noch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung waren darüber informiert. Bankrotterklärung Berliner Stadtentwicklungspolitik Dass erst unsere Initiative die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung über den Verkauf des Viktoriaspeicher-Areals informieren muss und dort nur Erstaunen über den Alleingang der Bahala herrscht – und das zwei Monate nach dem Vertragsabschluss! Wie ist das möglich? Es war offenbar auch eine der letzten Amtshandlungen des ausgeschiedenen Wirtschaftssenators Harald Wolf (Die Linke). Er saß dem Behala-Aufsichtsrat vor, der im Oktober 2011 die Entscheidung zum Verkauf fällte. Es grenzt schon an Sittenwidrigkeit, wenn ein Senator nach seiner Abwahl noch eine derart umstrittene Entscheidung trifft - eigentlich sollten die Amtsgeschäfte eher kommissarisch weitergeführt werden, bis der neue Senator ernannt ist.
Die Privatisierung dieses mit 41.000qm außerordentlich relevanten Kreuzberger Spreegrundstücks ohne Konzept, am Bezirk, Abgeordnetenhaus und an den zuständigen Senatsverwaltungen vorbei, im politischen Vakuum der Koalitionsverhandlungen und vor dem Hintergrund des hohen öffentlichen Interesses unter skandalösem Ausschluss der Öffentlichkeit wäre ein baupolitischer Skandal. Der Verkauf unterläuft auch Beschlüsse des Abgeordnetenhauses zur Änderung der Liegenschaftspolitik sowie wesentliche Kriterien der Koalitionsvereinbarungen! IBA 2020 - Teilbereich Spreeraum Es wäre ein für Berlin trauriges Bild, wenn vor dem Hintergrund der Internationalen Bauausstellung 2020 der Teilbereich Spreeraum und dessen besondere partizipativen Entwicklungsansätze einfach gekappt werden. Der Modellprozess unseres Projekts „Ideenaufruf Kreuzberger Ufer“ würde durch die Privatisierung ad absurdum geführt. Die Verwertungsinteressen privater Eigentümer stünden den zahlreichen Vorschlägen für einen behutsamen Umgang mit dem Spreeufer voraussichtlich entgegen. Mit dem Bürgerentscheid „Spreeufer für alle!“ hat sich eine breite Mehrheit gegen die Privatisierung öffentlichen Eigentums und eine Bebauung dicht an der Spree ausgesprochen. Zudem verstößt der Verkauf gegen mindestens zwei Gesetze: Allgemeines Zuständigkeitsgesetz (AZG) § 3 (4) Senatsverwaltungen, Bezirksämter, Sonderbehörden und nichtrechtsfähige Anstalten unterrichten sich gegenseitig von allen wichtigen Ereignissen, Entwicklungen und Vorhaben, die auch für die anderen zur Erfüllung ihrer Aufgaben von Bedeutung sind (Informationspflicht). Landeshaushaltsordnung (LHO) § 63 (2) Vermögensgegenstände dürfen nur veräußert werden, soweit sie zur Erfüllung der Aufgaben Berlins in absehbarer Zeit nicht benötigt werden. Wir fordern die Aufklärung des Sachverhalts, die Öffentlichkeit muss informiert werden! Die Öffentlichkeit muss an der Entscheidung beteiligt werden, ob das Grundstück verkauft wird - und wenn, dann an wen! Wir fordern die Aufhebung des Geheimvertrags!Presse dazu: Neues Deutschland, Berliner Morgenpost, Berliner Umschau, taz, Berliner Zeitung
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